Bevorzugt werden Gruppen/Wagen die die Zuschauer in Ihre Aktivitäten mit einbeziehen oder mit ihnen etwas produzieren und somit Bewegung in die Zuschauerreihen bringen.

Bei den Guggen werden diejenigen bevorzugt die bereit sind vor und nach dem Umzug in der Stadt Brugg aufzutreten und zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr für Stimmung und Unterhaltung sorgen. (das Städtchen mit Leben bereichern und somit akustisch und visuell bleibende Glanzpunkte setzen.)

Fahrzeuge / Wagen haben auf beiden Seiten Aufsichts-Begleitpersonen dabei, die nur für die Sicherheit zuständig sind. Das Auf- und Absteigen von Personen (beim Traktor) während der Fahrt ist verboten!!!!

Fahrzeugführer dürfen keinen Alkohol oder Drogen vor und während dem Umzug konsumieren.

Alle Termine betr. Anmeldung müssen eingehalten werden. Andernfalls behalten wir uns vor, die Teilnahme am Umzug in Brugg zu sistieren.

Eine Kopie des Prüfberichts der Wagen muss bis spätestens 31. Januar 2025 eingereicht werden an:
umzug@fasnachtbrugg.ch
Prüfbericht über Betriebskontrolle für volkstümliche Anlässe des Motorfahrzeugs oder Anhänger

Auf dem Fahrzeug / Anhänger muss ein Feuerlöscher griffbereit sein.

Als Wurfmaterial werden nur handelsübliche Konfetti zugelassen. Andere Materialien wie Papierschnitzel, Federn, Hobelspäne, Sägemehl, usw. sind verboten! Abfall, Kartonschachteln usw. müssen selber entsorgt werden. Sie dürfen nicht am Strassenrand oder sonst wo hingestellt / entsorgt werden.

Es dürfen keine silbernen oder goldene Konfettis, keine Kanonen mit Plastik- oder Kunststoffschnitzel, keine Spaghetti-Sprays  usw. verwendet werden.

Stände sowie Food Trucks und Beizen dürfen nicht mit Konfetti oder sogar mit Konfettikanonen beworfen werden. (Hygienevorschrift)

Übermässige Emissionen sind zu vermeiden. (Knall- und Sprengkörper, Funkenregen / Rauchentwicklung, usw.) Keine Schusswaffen, Messer, Säbel, usw. Ähnlich aussehende Gegenstände müssen deutlich als Attrappen zu erkennen sein.

Der Verkauf von Speisen und Getränken vor,- während,- und nach dem Umzug sind verboten!

Es besteht kein Anrecht auf eine bestimmte Startnummer. Dies ist Sache der Organisatoren. Alle Gruppen erhalten eine finanzielle Entschädigung.

Lautsprecher & Musikanlagen müssen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. (maximal 93 dbA)

Für Folgen aus Sachbeschädigung jeglicher Art übernimmt „Fasnacht Brugg“ keine Haftung.

Alle Teilnehmenden sind für die Versicherung selber verantwortlich.

Es können Foto und Videoaufnahmen gemacht werden.

Der Umzug startet 13.57 Uhr auf der Schönegg Kreuzung.