Die Guggen werden verpflichtet vor und nach dem Umzug in der Stadt Brugg aufzutreten und zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr für Stimmung und Unterhaltung sorgen. (das Städtchen mit Leben bereichern und somit akustisch und visuell bleibende Glanzpunkte setzen.)
Bevorzugt werden Gruppen/Wagen die die Zuschauer in Ihre Aktivitäten mit einbeziehen oder mit ihnen etwas produzieren und somit Bewegung in die Zuschauerreihen bringen.
Fahrzeuge / Wagen haben auf beiden Seiten eine Aufsichtsperson/Begleitperson dabei, die nur für die Sicherheit zuständig sind. Das Auf- und Absteigen von Personen (beim Traktor) während der Fahrt ist verboten!
Fahrzeugführer verpflichten sich ein Handy mitzuführen und erreichbar zu sein. Sie dürfen keinen Alkohol / Drogen vor und während dem Umzug konsumieren.
Alle Termine betreffend Anmeldung müssen eingehalten werden. Andernfalls behalten wir uns vor, die Teilnahme am Umzug Brugg zu sistieren.
Eine Kopie des Prüfberichts der Wagen muss bis spätestens 21. Januar 2024 eingereicht werden: umzug@fasnachtbrugg.ch
Es werden nur die heute gültigen Originalformulare vom STV-AG akzeptiert.
Prüfbericht über Betriebskontrolle für volkstümliche Anlässe des Motorfahrzeugs oder Anhänger
Auf dem Fahrzeug / Anhänger muss ein Feuerlöscher griffbereit sein.
Als Wurfmaterial werden nur handelsübliche Konfetti zugelassen. Andere Materialien wie Papierschnitzel, Federn, Hobelspäne, Sägemehl, usw. sind verboten! Abfall, Kartonschachteln usw. müssen selbst entsorgt werden. Sie dürfen nicht am Strassenrand oder sonst wo hingestellt / entsorgt werden.
Keine silbernen Konfettis, keine Kanonen mit Plastik- und Kunststoffschnitzel, keine Spaghetti-Sprays, usw.
Der Verkauf von Speisen und Getränken vor,- während,- und nach dem Umzug sind verboten!
Es besteht kein Anrecht auf eine bestimmte Startnummer und finanzielle Entschädigung
Allzu viele Emissionen sind zu vermeiden. (Knall- und Sprengkörper, Funkenregen / Rauchentwicklung, usw.) Keine Schusswaffen, Messer usw. Ähnlich aussehende Gegenstände müssen deutlich als Attrappen zu erkennen sein.
Lautsprecher & Musikanlagen müssen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. (max. 93 dbA)
Für Folgen aus Sachbeschädigung jeglicher Art übernehmen die Organisatoren der Fasnacht in Brugg keine Haftung.
Alle Teilnehmer sind für die Versicherung selbst verantwortlich.